Relax Sports
in minden und Bückeburg

AGB

A G B – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Relax Sports GmbH & Co KG und der Relax Wellness & Spa GmbH & Co KG 

 

§ 1 Allgemeines

(1)  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Relax Sports GmbH & Co KG sowie der Relax Wellness & Spa GmbH & Co KG und ihren jeweiligen Vertragspartnern [im Folgenden Kunde(n)].  

 

(2) Die Relax Sports GmbH & Co KG

Kreuzbreite 34, 31675 Bückeburg und
Simeonsplatz 21, 32425 Minden
 
sowie die Relax Wellness & Spa GmbH & Co KG
Kreuzbreite 34, 31675 Bückeburg und
Simeonsplatz 21, 32425 Minden
 

werden durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Laskiwitz gerichtlich, im Übrigen durch die Mitarbeiter nach allgemeinen Vorschriften vertreten. Soweit im Folgenden von den Betreibern die Rede ist, meint dies kumulativ die Relax Sports GmbH & Co KG und die Relax Wellness & Spa GmbH & Co KG, soweit im Folgenden von einem Betreiber die Rede ist, meint dies alternativ die Relax Sports GmbH & Co KG oder die Relax Wellness & Spa GmbH & Co KG.

 

§ 2  Vertragsschluss

(1) Durch das Übersenden bzw. Übergeben des vom geschäftsfähigen Kunden unterschriebenen  Anmeldeformulars gibt der Kunde ein bindendes und unbedingtes Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Inanspruchnahme der durch ankreuzen ausgewählten Leistungen der Relax Sports GmbH & Co KG und/oder der Relax Wellness & Spa GmbH & Co KG zzgl. einer halbjährlichen Service-/Betreuungspauschale zu den dort genannten Konditionen, insbesondere zu den dort genannten Preisen und den dort genannten Zusatzleistungen ab.  Die Relax Sports GmbH & Co KG und die Relax Wellness & Spa GmbH & Co KG sind wechselseitig bevollmächtigt.  

(2) Den Betreibern steht die Annahme des Angebotes frei.   

(3) Der Kunde verpflichtet sich, bei den Angaben über seine Anschrift ausschließlich korrekte Daten zu verwenden und den Betreibern im Falle eines während der Vertragslaufzeit stattfindenden Umzugs seine neue Anschrift ohne schuldhaftes Zögern schriftlich und/ oder fernelektronisch anzuzeigen.  

(4) Ist der Kunde in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt, so hat an der Stelle des Kunden sein gesetzlicher Vertreter im Namen des Kunden zu unterzeichnen. Steht die elterliche Sorge den Eltern gemeinschaftlich zu, so vertritt der unterzeichnende Elternteil auch den anderen Elternteil und handelt auch in dessen Namen. Im Übrigen gilt für den Vertrag § 2 Abs. 1 bis Abs. 3 dieser AGB.  Für minderjährige Kunden gelten ggf. für die Dauer der in die Vertragslaufzeit fallenden Zeit abweichende Preise.  

 

§ 3 Erstlaufzeit des Vertrags und Verlängerung

(1) Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss, welcher dem Anfang desjenigen Datums entspricht, welches im Anmeldeformular als solches [„Mitgliedschaftsbeginn:“] bezeichnet wird. 

(2) Die vereinbarte Erstlaufzeit des Vertrages wird im Anmeldeformular [„Mindestlaufzeit“] ausdrücklich ausgewiesen. Die Erstvertragslaufzeit kann Auswirkungen auf den zu entrichtenden Beitrag haben. Es kann mit den Betreibern nur eine einheitliche Erstlaufzeit vereinbart werden.  

(3) Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden,sofern und soweit der Vertrag nicht durch ordentliche Kündigung nach § 4 dieser AGB oder anderweitig vorzeitig beendet wird.

(4) Die im Übrigen zustehende Rechte – insbesondere solche zur außerordentlichen Kündigung – bleiben hiervon unberührt.   

 

 § 4  Ordentliche Kündigung 

(1) Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der Textform gegenüber dem Betreiber. Zur Kündigung gegenüber beiden Betreibern genügt der Zugang einer Kündigung gegenüber der Relax Sports GmbH & Co KG oder der Relax Wellness & Spa GmbH & Co KG, wobei beide wechselseitig Empfangsvertreter des jeweils anderen sind.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt nach § 3 dieser AGB einen Monat. 

(3) § 4 Abs. 1 dieser AGB gilt auch soweit der Kunde nicht den Vertrag insgesamt, sondern einzelne Leistungen des Betreibers oder der Betreiber kündigt. 

(4) § 4 Abs. 1 dieser AGB gilt auch dann, wenn das Vertragsverhältnis bereits nach Maßgabe des § 3 Abs. 3 dieser AGB ein oder mehrmals verlängert wurde. 

(5) Im Übrigen bestehenden Rechte – insbesondere solche zur außerordentlichen Kündigung – bleiben hiervon unberührt. 

 

§ 5 Kosten

(1) Das Anmeldeformular weist die Beiträge und Gebühren jedes Betreibers einzeln, als Summe und den sich daraus ergebenden Gesamtbetrag der Betreiber gesondert aus. 

(2) Soweit nichts anderes vermerkt ist, handelt es sich bei den einzelnen Preisangaben um 14tägige jeweils zu zahlende Beiträge, die für die Dauer des Dauerschuldverhältnisses zwischen dem Betreiber und dem Kunden jeweils 14tägig montags zu zahlen sind, erstmals mit Vertragsbeginn. Der 14tägig zu zahlende Gesamtbeitrag gegenüber den Betreibern ist im Anmeldeformular ausgewiesen. 

(3) Soweit Einzelleistungen der Betreiber durch einen in Klammern gesetzten Hinweis auf die Einmaligkeit [„einmalig“] aufgeführt sind, entsteht der Anspruch nur ein einziges Mal bei Vertragsschluss. 

(4) Soweit Beiträge exemplarisch wegen Werbeangeboten, wegen eines Familienrabattes oder auf Grund von Minderjährigkeit reduziert sind, gilt die Reduzierung nur für die Dauer der Vertragslaufzeit, die im Angebot bezeichnet wurde, oder in der die Gründe der Reduzierung in der Person des Kunden vorliegen.

 

§ 6 Fälligkeit

Soweit kein Fall des § 7 dieser AGB vorliegt, 

(1) werden die 14tägig zu zahlenden Beiträge 14tägig montags im Voraus fällig, erstmals zu Vertragsbeginn. 

(2) werden im Übrigen alle Ansprüche mit ihrem Entstehen fällig. 

(3) Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, werden vom angegebenen Girokonto jeweils 14tägig montags die bis dahin fälligen Beiträge eingezogen.

 

§ 7 Vorfälligkeit bei Verzug

Kommt der Kunde mit der Zahlung von mindestens 12 wöchentlichen Beiträgen in Verzug, so werden alle noch ausstehenden wöchentlichen Beträge sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Service-/Betreuungspauschale nach § 5 Abs. 5 dieser AGB. Dem steht es gleich, wenn der Kunde mit einer Summe in Verzug gerät, die wertmäßig dem zwölffachen wöchentlichen Beitrag entspricht.  

 

§ 8 Haftbeschränkung

(1) Die Betreiber haften nur für solche Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen, sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflicht) ergeben. Im letzteren Fall ist die Haftung der Betreiber, auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt von der Haftungsbeschränkung gänzlich unberührt.

(2) Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und deren Einschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Betreiber. 

 

§ 9 Abtretung 

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber dem Betreiber oder der Betreiber abzutreten. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich an den Kunden.

 

§ 10 Sprachlicher Hinweis 

Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den vorherigen AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.